Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt und trifft sich 4-6 mal im Jahr. So wird über das beraten, was in der Gemeinde konkret laufen soll. Z. B. Gestaltung von Festen wie die Konradkirchweih oder das Don Bosco Fest, Gottesdienstzeiten, Rahmen für Hochfeste (Weihnachten, Ostern usw.) im Jahresverlauf, Sternsingeraktionen, Nutzung der Pfarrheime, Angebote für Jugendliche und Erwachsene, Ökumenische Gottesdienste usw. Dabei legt der Pfarrgemeinderat in der Regel nur die Grundzüge fest. Die Detailplanung und Ausführung liegt in der Hand von Dauer- oder ad-hoc-Ausschüssen. Natürlich sind dort auch die PGR-Mitglieder aktiv, erweitert um Gemeindemitglieder, die als Organisatoren oder Helfer bei konkreten Veranstaltungen mitwirken.
Am Anfang stand das 2. Vatikanische Konzil mit seiner Aufforderung, die Laien stärker in das Leben der Kirche einzubinden. Die Deutsche Bischofskonferenz machte damit Ernst, indem sie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken beauftragte, Satzungen zu entwerfen, die eine rechtliche Grundlage schaffen sollten für das neu zu gründende Laiengremium. 1967 war diese Vorarbeit getan. Die Laien konnten loslegen. Längst sind Pfarrgemeinderäte aus dem kirchlichen Leben in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Jeder Katholik ab 14 Jahren hat das aktive Wahlrecht. Wer unter 14 Jahre alt und gefirmt ist, darf ebenfalls wählen. Gewählt werden kann man allerdings erst mit 16 Jahren. Ein Handlungsspielraum ergibt sich durch die Möglichkeit, während der gesamten Amtszeit Personen hinzuzuwählen.
Finanziell nicht. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Ideell in jedem Fall. denn der Pfarrgemeinderat gibt engagierten Katholiken die Chance, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten.
Haben Sie Ideen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder kommen Sie einfach in unserer Pfarrgemeinderatssitzungen. Bei größeren Themen ist vorherige Abstimmung sinnvoll, damit ein eigener Tagesordnungspunkt reserviert werden kann. Aktive Leute werden immer gebraucht und sind wie überall auch bei uns immer gesucht.
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 6 und 15 direkt Gewählten. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z. B. der Pfarrer, die Gemeindereferentin usw.. Auch kann der Pfarrgemeinderat weitere Mitglieder hinzuwählen (berufen?). Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn bestimmte Gruppen nicht vertreten sind.
Eine sehr große. Ihr Einfluss wird in dem Maße wachsen, in dem sie die Vorreiter- und Vordenkerrolle für die gesamte katholische Kirche übernehmen. Denn ehrenamtliche Arbeit und Engagement sind es, die die Kirche lebendig halten.
Laut Satzung beinahe unendlich viele, von der Jugendarbeit bis zur Liturgie, vom Besuchsdienst bis zur Katechese, von der Erwachsenenbildung bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Mitstreiter für die jeweiligen Projekte zu gewinnen. Über die einzelnen Arbeitsgruppen hinaus ist der Pfarrgemeinderat eine Art Bindeglied zwischen der Gemeinde und ihren Gruppen und Initiativen. In allen Fragen, die die Gemeinde betreffen, gibt er ein Votum ab.
Der Pfarrgemeinderat trifft sich alle 6 bis 8 Wochen zu einer öffentlichen Sitzung. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden Arbeitsgruppen gebildet, z. B. der Liturgiekreis für die Gestaltung der Gottesdienste oder Sachausschüsse für unterschiedliche Bereiche wie 'Ehe, Familie, Erziehung' oder 'Mission, Entwicklung, Frieden'. In diesen Arbeitsgruppen kann jedes Gemeindemitglied mitarbeiten - auch Nicht-Pfarrgemeinderatsmitglieder.